Das langwellige Infrarot-C wird von vielen uns bekannten Geräten abgestrahlt (Heizkörper, Bügeleisen und Saunaofen), Infrarot-A und -B hingegen nur von modernen Tiefenwärmestrahlern. So sollte man auch nur bei diesen Geräten von Tiefenwärme und Tiefenwirkung sprechen – diese beruht vor allem auf dem Infrarot-A Anteil.
Die Tiefenwärmestrahler oder auch Vollspektrumstrahler haben aber eigentlich schon lange Tradition – sind sie doch die Weiterentwicklung der allseits bekannten Rotlichtlampe.
| Infrarot A | Infrarot B | Infrarot C | |
| Wellenlänge | 780 - 1400 nm | 1400 - 3000 nm | über 3000 nm |
| Eindringtiefe | ca. 4 - 5 mm | ca. 0,5 mm | ca. 0,1 mm |
| Beschreibung | Die tiefenwirksame Infrarotstrahlung wirkt bis in das Unterhautgewebe (40 - 50 mal so tief wie Infrarot-C und 10 mal so tief wie Infrarot-B). Nur in diesem Bereich wird die gewünschte Tiefenwirkung erzielt. | Die Infrarotstrahlung dringt zwar bis zur Lederhaut (Dermis, Corium) vor, man kann jedoch nicht von Tiefenwirkung sprechen. | Die Infrarotstrahlung wird direkt an der Oberhaut (Epidermis) absorbiert, das bedeutet nur oberflächliche Wärme und keinen Tiefenwärmeeffekt. |